Europäische und österreichische Rechtsgrundlage
Energiegemeinschaften sind von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die sie maßgeblich mitgestalten. Die Europäische Union hat hierzu das „Clean Energy Package for all Europeans“ (CEP) entwickelt, das eine Aktualisierung des energiepolitischen Rahmens mit dem Ziel einer nachhaltigen Energiewende anstrebt. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere zwei Richtlinien eine bedeutende Rolle für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (EEGs) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs): die „Renewable Energy Directive“ (RED II) und die „Electricity Market Directive“ (EMD).
www.energiegemeinschaften.gv.at
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In Österreich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG 2010) verankert. Diese Gesetze bieten detaillierte Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen.