Bei einer Energiegemeinschaft schließen sich mindestens zwei Teilnehmende zusammen, um eine gemeinschaftliche Produktion und Verwertung von Energie zu erreichen. Dies ist nun über die Grundstücksgrenzen hinweg möglich. Die Stromversorgung erfolgt durch erneuerbare Energieträger, zumeist Photovoltaik-Anlagen. Denn durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) soll die Stromversorgung bis 2030 in Österreich zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern sein. Hierbei stellen Energiegemeinschaften eine wichtige Komponente dieser Veränderung dar.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket
Eine Energiegemeinschaft ist ein inspirierendes Konzept, das Menschen zusammenbringt, um gemeinsam Energie zu produzieren und zu nutzen.
Durch den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wie Solarstrom können Energiegemeinschaften dazu beitragen, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig eine nachhaltige und saubere Energieversorgung zu gewährleisten. Sie fördern den dezentralen Ansatz, bei dem Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energieproduktion beteiligt sind und ihre Energie gemeinsam erzeugen und nutzen können.
Die Idee einer Energiegemeinschaft geht über die bloße Stromversorgung hinaus. Sie schafft eine engere Gemeinschaft und fördert den Austausch von Know-how und Ressourcen. Indem Menschen ihre Kräfte bündeln, können sie gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.