Welche Formen der Energiegemeinschaft gibt es?

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Allgemein

Es gibt durch die neue Gesetzeslage (EAG) zwei Modelle für Energiegemeinschaften. Einerseits die „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ (EEG), welche lokal eingeschränkt ist, andererseits die „Bürgerenergiegemeinschaft“ (BEG), welche geografisch unbeschränkt ist.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Energiegemeinschaften sind ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir gemeinsam die Energiewende vorantreiben können. Durch die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien schaffen sie eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: nachhaltige Energieversorgung, Kosteneinsparungen und ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinschaft.

Die EEG ist somit auf den „Nahbereich“ beschränkt, das bedeutet, dass die Teilnehmenden bzw. deren Anlagen sich innerhalb des Konzessionsgebietes eines Netzbetreibers befinden müssen. Hierbei gibt es die Möglichkeit einer lokalen EEG, wenn die Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden sind und einer regionalen EEG, wenn auch die Netzebenen 4 und 5 miteinbezogen werden.

Die Mitglieder bzw. Gesellschafter:innen einer EEG können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs sein. Es gibt verschiedene Organisationsformen wie Genossenschaften, Vereine oder Kapitalgesellschaften, wobei bei allen wichtig ist, dass der Hauptzweck nicht im finanziellen Gewinn liegt und dies auch in den Statuten vermerkt ist.

Unterschiede bei der BEG sind, dass nur elektrische Energie erzeugt, gespeichert, verbraucht oder verkauft werden darf. Außerdem können BEGs in ganz Österreich entstehen und somit über das Konzessionsgebiet von Netzbetreibenden hinausgehen.

www.energiegemeinschaften.gv.at