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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

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Allgemein

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde 2021 vom österreichischen Nationalrat beschlossen und stellt einen wegweisenden Schritt dar, um eine vollständige Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energieträger bis 2030 zu erreichen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Das EAG schafft die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese ehrgeizigen Ziele zu verwirklichen. Es orientiert sich an den klimapolitischen Zielsetzungen und Vorgaben der Europäischen Union im „Clean Energy for all Europeans Package (CEP)“.

European Green Deal

Das EAG ist ein wegweisendes Instrument, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben und gleichzeitig die Energiesicherheit zu gewährleisten. Es bietet Chancen für Investitionen, Innovationen und die Schaffung grüner Arbeitsplätze.

Ein zentraler Bestandteil des EAG ist die Förderung von erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEGs), die eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der zukünftigen Energieversorgung spielen sollen. Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürger:innen, sich aktiv an der Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbarem Strom zu beteiligen. Durch die Schaffung einer dezentralisierten und partizipativen Energieinfrastruktur wird nicht nur die Energiewende vorangetrieben, sondern auch das Klima geschützt und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung gestärkt.

Durch eine konsequente Umsetzung des EAG kann Österreich einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten.